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Allgemeines Zivilrecht
Hier schließt sich der Kreis:
Flankierend zum Vertragsrecht und Haftungsrecht - die ihrerseits ebenfalls systematisch unter "allgemeines Zivilrecht" einzuordnen sind - sind hier ergänzend Themen gemeint, die im Rahmen der Kundenbeziehungen auftauchen können, und nicht unter Vertrags- oder Haftungsrecht zu fassen sind z.B. Darlehen, bereicherungs- und sachenrechtliche Ansprüche (z.B. Herausgabe), Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche.
Die Fallgestaltungen sind vielfältig. Rechtsquelle ist in erster Linie das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), für das prozessuale Recht die Zivilprozessordnung (ZPO).
Sämtliche Ansprüche und Fallgestaltungen aus dem Bereich "Allgemeines Zivilrecht" können selbstverständlich bearbeitet werden.
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